Frohn GmbH

Jahressteuergesetz 2009

Der Bundesrat hatte bereits am 19.12.2008 dem vom Bundestag am 28.11.2008 verabschiedeten Jahressteuergesetz (JStG) 2009 zugestimmt. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen aufgezeigt werden.

Betriebliche Gesundheitsförderung: Leistungen bzw. Zuschüsse des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei. Darunter fallen z. B. Kurse für Rückengymnastik, zur gesunden Ernährung, Suchtprävention, Stressbewältigung usw. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen privat veranlasste Tätigkeiten

Schulgeldzahlungen: Bei Besuch deutscher anerkannter Privatschulen ist ein Steuerabzug des Schulgeldes als Sonderausgabe möglich. Künftig ist Schulgeld, das für ausländische Privatschulen gezahlt wird, die sich im europäischen Wirtschaftsraum befinden, auch als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar.

Faktorverfahren: Ehepartner können ab 2010 alternativ zur Steuerklassenkombination III/V die neue Kombination "IV-Faktor / IV-Faktor" wählen.

Ausländische Quellensteuer: Die festgesetzte und gezahlte ausländische, der deutschen Einkommensteuer entsprechende Quellensteuer ist ab 2009 auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.

Strafverfolgungsverjährung: Eine Steuerhinterziehung verjährte auch bisher erst nach 10 Jahren. In manchen Fällen konnte bei Steuerhinterziehung zwar noch die Steuerfestsetzung geändert, jedoch der Täter nicht mehr strafrechtlich belangt werden. Die sog. Verfolgungsverjährung ist grundsätzlich auf 10 Jahre verlängert worden.

iconBack_20x20